(ausgewählte eigene Erfahrungen, die nicht zu verallgemeinern sind)
Festpreis ade!
Als ich neulich einem Bauherrn, der sich bereits für ein Bauträgerhaus entschieden hatte, beratend zur Seite stand, ereignete sich folgendes:
Der Bauträger hatte das Haus komplett angeboten einschließlich Planung und Bauüberwachung. Am Tag des Baubeginns wurde der Bauherr auf die Baustelle gerufen und ihm mitgeteilt, dass die Baugrube nicht ausgehoben werden kann, weil der angrenzende Hang gesichert werden muss und diese Leistung nicht Bestandteil des Festpreises ist. Bei dieser Gelegenheit hielt der Bauunternehmer dem Bauherrn ein Angebot für diese Leistung unter die Nase, was schnell unterschrieben werden sollte um den Bauablauf nicht zu gefährden.
Das Angebot belief sich auf ca. 42.000,00 EUR bei einer Bausumme von ca. 224.000,00 EUR, das bedeutet 18,75 % Kostensteigerung bevor das Haus überhaupt begonnen wurde und worauf der Bauherr finanziell nicht vorbereitet war.
Wir untersuchten den Sachverhalt in Zusammenarbeit mit einem Statikbüro mit dem Ergebnis, dass die fachgerechte Sicherung der Böschung unter Beachtung der erforderlichen Randbedingungen für den Bauherrn keine zusätzlichen Kosten verursachte. Die gesamte Architektenleistung für das Gebäude hätte ca. 25.000 EUR gekostet, und solche Überraschungen wären nicht passiert. Übrigens hat der Bauträger während der Bauausführung noch 4 mal vergeblich versucht zusätzlich Geld zu verdienen.
Abwasser wohin?
Voriges Jahr holte mich ein Bauherr, dessen Haus schon fertig war, zur Begutachtung und Ursachenuntersuchung folgenden Mangels: Aufsteigende Feuchtigkeit in den Innen- und Außenwänden des Kellers.
Das am Hang stehende Haus hatte im hangseits ebenerdigen Kellergeschoss Wohnräume mit Bad und Toilette. Zunächst gingen wir von unsachgemäßer Dichtung der Außenwände aus, was sich nach Freilegung des Kellers auch bewahrheitete. Unerklärlich schien jedoch die Feuchtigkeit in den Innenwänden, obwohl die Dichtung des Kellerfußboden in Ordnung war. Nach umfangreichen Recherchen stellte sich heraus, dass der Sanitärinstallateur die Badewanne nicht an die Abwasserleitung angeschlossen hatte. Das aus der Badewanne abfließende Wasser hatte sich schon ca. ein halbes Jahr in den Kellerfußboden ergossen. Der Bau des Bauträgerhauses erfolgte ohne Architekten.
Ähnlich erging es einem Bauherrn in Jena, dessen Toilette zwar eingebaut war, aber das Abwasserrohr einen Meter vor dem Haus endete, weil dort die Leistungsgrenze des Bauträgers war. Dass das Abwasserrohr an den Abwasserkanal angeschlossen werden muss ist Baufirma und Bauherren entgangen, weil sich offenbar einer auf den Anderen verlassen hat. Auch an diesem Bau war kein Architekt beteiligt.
Sonnige Garageneinfahrt?
Der Freund eines Bekannten zeigte mir stolz sein Grundstück, erläuterte, wohin das Haus gebaut werden soll und dass bereits das Angebot der Fertighausfirma für den Hausbau vorliegt. Zum Glück hatte er den Vertrag noch nicht unterschrieben und ich konnte noch Einfluss zu nehmen. Das Grundstück war aus der Sicht des Architekten so günstig geschnitten, dass die verschiedenen Funktionen des Wohnhauses ideal umsetzbar waren. Man konnte eine Garage im Kellergeschoss von Norden ebenerdig über die Anliegerstraße erschließen. Die Wohnräume konnten süd-westlich orientiert im Erdgeschoss so angeordnet werden, dass Terrassen- und Gartenbereich ebenfalls ebenerdig nutzbar waren.
Das „Projekt“ des Fertighausanbieters sah vor an der Süd-West-Seite des Gebäudes die Garageneinfahrt anzuordnen, wobei das Gelände ca. 2,50 m tief abgegraben werden müsste um in den Keller zu gelangen, obwohl an der Nordseite des geplanten Gebäudes eine Straße in Kellerhöhe vorhanden war. Die Sonnenseite des Hauses sollte zur Garageneinfahrt degradiert werden. Das Haus steht jetzt richtig und der Freund meines Bekannten kann sich auf der Süd-West-Terrasse mit seiner Familie sonnen. Die veranschlagten Kosten des Fertighausanbieters (Leichtbauweise mit massivem Keller) wurden mit dem massiv gebauten, vom Architekten betreuten Haus nicht überschritten.
Kostspieliger Kellerausbau
Ein Bekannter entschloss sich sein Haus von einem Fertighausanbieter errichten zu lassen. Über den Preis war man sich einig, der Keller sollte nicht ausgebaut werden. Nachdem das Haus fertig war entschloss sich der Bauherr den Keller ausbauen zu lassen und als Büroräume zu nutzen. Die Fertighausfirma bot sich an die Aufgabe zu erledigen. Der Bauherr vergaß allerdings sich über die Ausbauleistungen ein genaues Angebot erstellen zu lassen. Als er die Rechnung für den Kellerausbau erhielt musste er feststellen, dass der Kellerausbau ca. 50% der Baukosten für das gesamte Haus zusätzlich kostete. Ein Architekt wurde erst nach Rechnungsstellung des Kellerausbaus um Rat befragt.
Vergleich unmöglich
Auch in Jena sprach mich ein Bauherr an und erläuterte mir, dass er für sein Vorhaben drei Angebote von Firmen eingeholt hat und dann dem Günstigsten den Auftrag vergibt. „Dazu brauche ich keinen Architekten“ sagte er. Nach einigen Monaten kam der Bauherr zu mir und bat mich um Rat.Er hatte sich für den günstigsten Schlosser entschieden, der sein Außengeländer herstellen sollte und musste feststellen, dass verschiedene Dinge nicht so ausgeführt waren wie er es wollte. Nachdem ich mir die Angebote der Schlosser angesehen hatte, stellte ich fest, dass jeder Schlosser ein anderes Geländer angeboten hatte und die Detailabsprachen fehlten. Die eingeholten Angebote waren in keiner Weise vergleichbar, weil eine eindeutige Festlegung aller Einzelheiten nicht stattgefunden hatte. Der Bauherr musste verschiedene Dinge am Geländer ändern lassen und bezahlte zum Schluss mehr, als das teuerste Angebot gekostet hätte.Fazit: Nur eine fachgerechte Ausschreibung mit allen Angaben zur Ausführung macht einen Vergleich möglich!