Architektur- und Planungsbüro Hennig
Umweltbewusst bauen mit Sonnenenergie

Die Leistung des Architekten

Viele Menschen, die sich mit dem Gedanken tragen ein Haus zu bauen bringen mit dem Begriff „Architekt“ nur die Gedanken „ist zu teuer“, „kann ich mir sowieso nicht leisten“ in Verbindung. Oftmals sind diese Gedanken nicht gerechtfertigt, da gerade bei vermeintlich günstigen Angeboten für Häuser das Preis-Leistungs-Verhältnis meist wesentlich ungünstiger ist als bei Bauvorhaben, die von einem Architekten begleitet werden.

Als unabhängiger Berater und Vertreter des Bauherrn ist der Architekt am Bau unerlässlich. Übrigens hat in meinem Büro noch kein Bauherr für eine erste Beratung oder Informationen zu seinem Bauvorhaben etwas bezahlen müssen.

Die Leistung des Architekten besteht aus drei wesentlichen Abschnitten, die je nach Wunsch des Bauherrn einzeln, getrennt oder in Abschnitten beauftragt werden können.

1. Abschnitt: Bauplanung

Hier werden die Voraussetzungen für die Lösung der Bauaufgabe erarbeitet, Entwürfe in Abstimmung mit dem Bauherrn gemacht und bis zur Genehmigungsplanung qualifiziert.

Der Bauherr wird über alle Eventualitäten am Bau beraten  und über notwendige Versicherungen informiert. Alle Abstimmungen mit Behörden und Ämtern führt der Architekt im Sinne des Bauherrn durch.
Er zeichnet verantwortlich für ein genehmigungsfähiges Projekt und erarbeitet die Ausführungspläne für die fachgerechte Herstellung des kompletten Gebäudes bzw. der kompletten baulichen Anlage.
In diesem Abschnitt finden sich die Leistungsphasen 1 bis 5 nach §15 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingeneure) wieder.

2. Abschnitt: Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Bauüberwachung

Der Architekt schreibt alle Leistungen die am Bau erforderlich sind in Leistungsverzeichnisse, die geordnet nach Gewerken (z.B. Rohbauarbeiten, Zimmerarbeiten, Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten usw.) in Abstimmung mit dem Bauherrn an verschiedene Ausführungsbetriebe geschickt werden, die in der Lage und qualifiziert sind die Leistungen auszuführen.

Das vom Architekten erarbeitete Leistungsverzeichnis (Umfang ca. 500 bis 700 A4-Seiten für ein Einfamilienwohnhaus) ist Garant für die Vergleichbarkeit der Angebote (Bei einem Bauträger beinhaltet des „Leistungsverzeichnis“ meist allgemeine Angaben und umfasst kaum mehr als 20 Seiten). Aus den beteiligten Firmen werden diejenigen ausgesucht, die hinsichtlich Preis-Leistungs-Verhältnis, Qualität und Zuverlässigkeit das günstigste Angebot abgegeben haben.

Der Architekt bereitet den Bauvertrag vor, wo alle Leistungen und Randbedingungen festgelegt sind und überwacht die fachgerechte Ausführung der Leistungen. Er koordiniert die Leistungen aller am Bau Beteiligten, optimiert Kosten, prüft Aufmasse und Rechnungen, nimmt Leistungen ab und informiert den Bauherrn über Leistungsstand, Kosten und Gewährleistungsfristen der Leistungen der einzelnen Firmen.

Mit Fertigstellung des Gebäudes und Abrechnung aller Leistungen ist dieser Abschnitt abgeschlossen. Der Bauherr hat meist durch eine gute Bauüberwachung  des Architekten schon die anfallenden Architektenkosten am Bau eingespart. In diesem Abschnitt finden sich die Leistungsphasen 6 bis 8 nach §15 HOAI wieder.

3. Abschnitt: Objektbetreuung und Dokumentation

Nach Fertigstellung des Gebäudes bietet der Architekt dem Bauherrn an, während der Gewährleistungszeiten der Ausführungsfirmen, eventuell anfallende Mängel festzustellen und deren Beseitigung zu überwachen. In diesem Abschnitt findet sich die Leistungsphase 9 nach §15 HOAI wieder.

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